Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern ab dem 1. August 2022 weit mehr Informationen mitteilen und schriftlich aushändigen als bisher. Dabei gibt es etliche neue Regelungen – und ein Verstoß kann teuer werden. Ein Überblick über das, was Arbeitgeber nun beachten müssen. Der Gesetzgeber hat am 23. Juni 2022 ein überarbeitetes Nachweisgesetz (NachwG) verabschiedet. Arbeitgeber müssen sich auf einen beachtlichen Mehraufwand gefasst machen, da sie besonders neuen Arbeitnehmern nun vermehrt Informationen schriftlich erteilen und nachweisen müssen. Und das schon bis zum 1. August 2022! Denn die zugrundeliegende EU-Richtlinie zur Transparenz und verlässlichen Arbeitsbedingung (2019/1152) verpflichtete den Bundestag dazu, bis zu diesem Datum…
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