Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 236 Gäste und keine Mitglieder online
Die Stärke des Dollars hebt sich sicherlich von den anderen großen Währungen ab, doch alle Papierwährungen sind von der heimtückischen Krankheit...
Die Stadt Duisburg durfte nicht pauschal einer ungeimpften Mitarbeiterin der Krankenhausverwaltung die Tätigkeit verbieten. Das Infektionsschutzgesetz diene dem Schutzzweck der Infektionsbekämpfung und könne nicht unbeschränkt angewendet werden. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf sei ein verhängtes Tätigkeitsverbot der Mitarbeiterin wegen einer fehlenden Corona-Schutzimpfung rechtwidrig, wenn in unzulässiger Weise der Wortlaut des Gesetzes auf alle Bereiche eines Betriebes ausgeweitet werde (Beschl. v. 29.09.2022, Az. 24 L 1818/22). Die Mitarbeiterin war als medizinisch-technische Assistentin in der Verwaltung einer Klinik in Duisburg angestellt. Wegen ihrer fehlenden Corona-Schutzimpfung sprach die Stadt Duisburg per Ordnungsverfügung ein Tätigkeitsverbot aus, welches sie auf § 20 a Abs.…
Der Beitrag Impfzwang für Krankenhaus-Mitarbeiter: Ungeimpften-Tätigkeitsverbot rechtswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.