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Die Stärke des Dollars hebt sich sicherlich von den anderen großen Währungen ab, doch alle Papierwährungen sind von der heimtückischen Krankheit...
Die Stadt Duisburg durfte nicht pauschal einer ungeimpften Mitarbeiterin der Krankenhausverwaltung die Tätigkeit verbieten. Das Infektionsschutzgesetz diene dem Schutzzweck der Infektionsbekämpfung und könne nicht unbeschränkt angewendet werden. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf sei ein verhängtes Tätigkeitsverbot der Mitarbeiterin wegen einer fehlenden Corona-Schutzimpfung rechtwidrig, wenn in unzulässiger Weise der Wortlaut des Gesetzes auf alle Bereiche eines Betriebes ausgeweitet werde (Beschl. v. 29.09.2022, Az. 24 L 1818/22). Die Mitarbeiterin war als medizinisch-technische Assistentin in der Verwaltung einer Klinik in Duisburg angestellt. Wegen ihrer fehlenden Corona-Schutzimpfung sprach die Stadt Duisburg per Ordnungsverfügung ein Tätigkeitsverbot aus, welches sie auf § 20 a Abs.…
Der Beitrag Impfzwang für Krankenhaus-Mitarbeiter: Ungeimpften-Tätigkeitsverbot rechtswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.
Microstock-Portale für Lichtbilder und Videos sprechen aufgrund geringer Lizenzgebühren und eines geringen Abwicklungsaufwands einen großen Nutzerkreis an. Die Portale erlauben die Nutzung der Bilder dabei häufig ohne Nennung des Urhebers. Aber ist das überhaupt rechtmäßig? Ein Fotograf bestand darauf, als Urheber genannt zu werden und verklagte eine Kundin des Portals Fotolia auf Unterlassung und Schadensersatz. Damit hatte er jedoch keinen Erfolg: Wie das OLG Frankfurt a.M. jetzt entschied, hat er durch den Upload der Bilder auf sein Recht zur Namensnennung verzichtet. Die in den AGB eines Microstock-Portals enthaltene Klausel, die einen Verzicht des Urhebers auf sein Recht zur Namensnennung vorsieht,…
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Tattoos werden immer salonfähiger und sind heutzutage auch bei Staatsbediensteten keine Seltenheit mehr. Sind sie unter der Dienstbekleidung nicht sichtbar, bestehen dagegen grundsätzlich auch keine Bedenken. Doch dass sich ein Polizeibewerber riesengroß die Worte „Loyalty, Honor, Respect, Family“ auf den Rücken tätowieren ließ, war keine gute Idee. Denn sein Dienstherr schloss dadurch auf eine mangelnde charakterliche Eignung des jungen Mannes und verweigerte die Einstellung. Zu Recht, urteilte nun das VG Trier. Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. Das hat das…
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Passau (Archiv) - Es ist ein großer Schritt, doch er will ihn wagen: Der drei Monate alte Säugling Maximilian Huber aus Passau hat sich nach...
Stockholm (dpo) - Geben Sie lieber gleich auf!
Moskau (dpo) - Ist es Zufall oder hat da jemand nachgeholfen? Der russische Oligarch Pavel Korolev (44), der jüngst dadurch auffiel, dass er den...
Pjöngjang (Archiv) - Es hat die Faxen dicke: Das japanische Meer hat heute eine Langstreckenrakete auf eine Militärbasis nahe der nordkoreanischen...
+++ Nahm sich einiges heraus: Chirurg wegen illegalem Organhandel verurteilt +++
+++ Hoppelhaushälfte: Hase kauft Immobilie +++
+++ Verandatür?:...
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