Sollte der Ölpreis bis Ende August auf 150 US-Dollar je Barrel steigen, könnte der Goldpreis gemäß dem historischen Gold-Öl-Verhältnis auf 1.950...
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Sollte der Ölpreis bis Ende August auf 150 US-Dollar je Barrel steigen, könnte der Goldpreis gemäß dem historischen Gold-Öl-Verhältnis auf 1.950...
Verpflichtende Kundenkonten waren lange Zeit gängige Praxis im Online-Handel. Für die Verarbeitung der dabei gespeicherten Daten fehle es jedoch an der Rechtsgrundlage, so die Datenschutzkonferenz. Jeder Online-Händler sollte nun ein Gastkonto im Bestellvorgang anbieten. Personenbezogene Daten sind die neue Währung im digitalen Raum. Je mehr Daten in den Fokus geschäftlicher Handlungen rücken, desto stärker werden auch die Bemühungen um den Datenschutz. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) bereits im Frühjahr in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass sie eine Pflicht, ein Kundenkonto anzulegen, für unzulässig halten. Vielmehr müssten Online-Händler auch Gastzugänge anbieten. Grundsätzlich dürfen gemäß Art. 6…
Der Beitrag DSK gegen verpflichtende Kundenkonten: Online-Händler müssen Gastkonto anbieten erschien zuerst auf WBS LAW.
Hamburg (dpo) - Jeder weiß: Kreuzfahrten sind schlecht für die Umwelt. Der Reiseanbieter TUI Cruises will das jetzt ändern und hat heute feierlich...
Berlin (dpo) - Geschafft! Ein Hamsterkäufer aus der ersten Corona-Welle hat heute seine letzte Packung Nudeln aufgebraucht. Auch der Anbau an...
Laut der ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes betrug die deutsche Inflationsrate im Juni 7,6 Prozent.
Der Beitrag Inflationsrate in...
Ein Autor von Ratgebern zur Persönlichkeitsentwicklung hatte ähnliche Werke anderer Autoren in einem sozialen Netzwerk unter anderem als „Schrottbücher“ bezeichnet. Das durfte er auch, entschied jetzt das OLG Frankfurt a.M.: Seine Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht wettbewerbswidrig. Ein Autor äußerte sich negativ über Ratgeberbücher von Wettbewerbern auf der Plattform eines sozialen Netzwerkes. Darin liege kein Verstoß gegen § 4 Nr. 1 des Gesetzes gegen und Unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ergebe, dass die Äußerung nicht herabsetzend sei. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. kürzlich in einem Eilverfahren…
Der Beitrag Antrag auf Eilrechtsschutz abgelehnt: Autor darf Werke der Konkurrenz weiter „Schrottbücher“ nennen erschien zuerst auf WBS LAW.