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Seit Beginn der Corona-Maßnahmen im März 2020 mussten zahllose Kulturveranstaltungen abgesagt werden. Die Absagen inklusive gesetzlicher „Gutscheinlösung“ haben schon viele Gerichte beschäftigt. Die meisten Verbraucher wollten lieber ihr Geld zurück. Am 31. März 2022 wird bald der EuGH entscheiden, ob Eventim diese Gutscheinlösung überhaupt anwenden durfte. Große Kulturveranstaltungen wie Sportevents und Konzerte sind aus unserer Welt nicht wegzudenken. Umso schmerzlicher war es für viele, als zu Beginn der Pandemie die Durchführung aller Großveranstaltungen verboten wurde – eine schwierige Situation für Kulturfans und auch Veranstalter. So wurde auch ein Konzert von Peter Maffay & Band am 24. März 2020 abgesagt. Eine…
Der Beitrag Geld zurück statt Gutschein: Schlechte Karten für Eventim vor dem EuGH? erschien zuerst auf WBS LAW.
Mit der Stabilisierung der Edelmetall-Preise sehen wir in dieser Woche kräftige Zuwächse in den Beständen der großen Gold- und Silber-ETFs.
Der...