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Der Verfassungsschutz darf die Tageszeitung „junge Welt“ vorerst weiterhin in seinen Berichten nennen, entschied nun das VG Berlin in einem Eilverfahren. Es gebe genügend Anhaltspunkte dafür, dass das Blatt Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vornimmt. Die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht verstoße damit weder gegen die Meinungs- noch die Pressefreiheit. Die Tageszeitung „junge Welt“ muss vorerst nicht aus den Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) gestrichen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren. Es lägen hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. So propagiere die linke Zeitung ein Einheitsparteiensystem und biete ein Forum für Linksextremisten…
Der Beitrag Verfassungsschutzbericht des BMI: „Junge Welt“ darf vorerst weiter erwähnt werden erschien zuerst auf WBS LAW.
Er spielte leider zu realistisch. Mehr im .
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