Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 135 Gäste und keine Mitglieder online
Influencerin Cathy Hummels darf auf Instagram auf Marken bzw. Unternehmen verlinken, ohne diese Postings als Werbung zu kennzeichnen. So hatte das LG München im April 2019 entschieden. Nicht, weil sie nicht gewerblich handele – sondern weil die Gewerblichkeit ihres Accounts umgekehrt für jedermann offensichtlich sei, so die Begründung. Das OLG München pflichtete dem nun im Ergebnis bei. Die Influencerin und Fußballer-Gattin Cathy Hummels hat den Rechtsstreit um angebliche Schleichwerbung auf ihrem Instagram-Account auch in zweiter Instanz für sich entschieden. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies die Berufung des Verbandes Sozialer Wettbewerb zurück. Der Verein wirft Hummels vor, mehrere ihrer Posts auf Instagram…
Der Beitrag OLG München zu Influencern: Erneuter Sieg für Cathy Hummels erschien zuerst auf WBS LAW.
Kommen nun die Upload-Filter? Wird bald die Meinungsfreiheit im Internet bedroht? Eine erste Antwort gibt der lange erwartete Entwurf zur Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsreform, den das BMJV am 24. Juni 2020 veröffentlicht hat. Was steht darin? Und wie ist der Vorschlag zu bewerten? Eine ausführliche Analyse: Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am 24. Juni 2020, den lange erwarteten Diskussionsentwurf zur Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsreform veröffentlicht. Das neue Gesetz, mit dem der umstrittene Artikel umgesetzt werden soll, wird „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E)“ heißen. Der erste Eindruck: Upload-Filter werden kommen. Das überrascht nicht. Doch die Proteste gegen die drohenden Upload-Filter Anfang…
Der Beitrag BMJV veröffentlicht Entwurf für neues Urheberrecht: Kommen jetzt die Upload-Filter? erschien zuerst auf WBS LAW.