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Der Rechtsstreit um die Eintragung der Marke „Black Friday“ dauert schon lange an. Nun hat der BGH eine Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin gegen eine Entscheidung des BPatG zurückgewiesen. Demnach muss nun die Wortmarke „Black Friday“ endgültig aus dem Markenregister des DPMA teilweise gelöscht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Mai 2021, dass die Eintragung von „Black Friday“ als Marke für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) gelöscht werden muss (Beschluss v. 27. Mai 2021, Az. I ZB 21/20). Der BGH bestätigte damit eine Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG)…
Der Beitrag „Black Friday“ als Wortmarke: BGH bestätigt teilweise Löschung der Marke erschien zuerst auf WBS LAW.