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Ahrweiler (dpo) - Echte Flutwelle oder Wasser-Hysterie? Eine wachsende Gruppe von Hochwasserleugnern weigert sich, die aktuellen Überflutungen in...
In einem aktuellen Fall äußert sich der BGH zum Auskunfts- und Kopieanspruch nach Art. 15 DSGVO. Der Umfang des Anspruchs ist wohl eine der strittigsten Fragen der DSGVO. Der BGH hat nun im Fall eines Versicherungsnehmers entschieden, dass der Anspruch sehr weitreichend ist. WBS hilft Betroffenen der großen Datenleaks von Facebook, Klarna, LinkedIn und Spreadshirt ihren Auskunftsanspruch gelten zu machen. Ein Versicherungsnehmer, der 1997 einen Vertrag über eine Lebensversicherung schloss, verlangte Datenauskunft von seinem Versicherungsunternehmen. Ursprünglich auf Grundlage des § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ab 2018 dann nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Versicherung kam dem Auskunftsersuchen zwar immer nach,…
Der Beitrag BGH zum Datenschutz: DSGVO gewährt jedem weitreichendes Auskunftsrecht erschien zuerst auf WBS LAW.
Der Silber- und Goldpreis haben in dieser Woche bereits gut 1 Prozent zugelegt. Die Metallbestände der großen Edelmetall-ETFs sind aber weiter...
Was die finanzielle Überlebensfähigkeit angeht, werden physisches Gold und Silber zu Lebensrettern, wenn Blasen wie Aktien, Anleihen und...