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Was die finanzielle Überlebensfähigkeit angeht, werden physisches Gold und Silber zu Lebensrettern, wenn Blasen wie Aktien, Anleihen und...
Die EU will gegen rechtsmissbräuchliche Klagen gegen Journalisten und NGOs vorgehen. Die sogenannten Slapp-Klagen würden Betroffene lediglich einschüchtern und die Justiz missbrauchen, jedoch keinen Erfolg davon tragen. Entsprechende Vorschläge für den Kampf gegen diese Klagen hat die EU-Kommission nun angekündigt. Slapp-Klagen, wobei Slapp für Strategic Lawsuits Against Public (Dt.: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) steht, erinnern vom Wortlaut an das englische Wort „slap“, also die Ohrfeige. Und das ist kein Zufall. So sollen diese Klagen – grob gesagt – die kritischen Stimmen von Medienschaffenden und von der Zivilgesellschaft schlagartig verhindern. In den meisten Fällen klagen dabei vermögende Privatpersonen oder Behörden…
Der Beitrag EU zu Slapp-Klagen: Ende der Einschüchterung von Journalisten erschien zuerst auf WBS LAW.
Ein Verursacher eines tödlichen Unfalls hat das Recht nach einiger Zeit im Internet anonymisiert zu werden. In Belgien war der Name eines Unfallverursachers von 1994 vollständig im Online-Archiv einer Zeitung zu finden. Doch der EGMR entschied in dem Fall nun, dass zumindest nach einigen Jahren ein Recht auf Anonymisierung der Betroffenen besteht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte aktuell über einen Fall aus Belgien zu entscheiden. Die Zeitung Le Soir berichtete seit 1994 über einen tödlichen Autounfall – unter vollständiger Nennung des Namens des Unfallverursachers. Seit 2008 digitalisierte die Zeitung alle Artikel aus den letzten Jahren, darunter auch die…
Der Beitrag EGMR zu Recht auf Vergessen: Anonymität für Verursacher eines tödlichen Unfalls erschien zuerst auf WBS LAW.
Erfolg für den französischen Kosmetikkonzern Guerlain: Nachdem die EUIPO den Antrag auf Eintragung des Lippenstifts als eigene Marke abgelehnt hatte, hob das EuG diese Entscheidung nun auf. Nach Ansicht des Gerichts ist die Form von Guerlain-Lippenstiften individuell und unterscheidet sich von anderen Lippenstiften genug, um diese als Marke anzuerkennen. Der Kosmetikhersteller Guerlain hatte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Antrag auf Eintragung einer Marke gestellt. Gegenstand war die dreidimensionale Form ihres Lippenstiftes. Das EUIPO allerdings sah die Form als nicht unterscheidbar genug von anderen Lippenstiften an und versagte deshalb die Anmeldung der Marke. Doch die dagegen…
Der Beitrag Markenstreit vor dem EuG: Guerlain darf Lippenstiftform als Marke eintragen lassen erschien zuerst auf WBS LAW.
Die Erzeugerpreise in den USA sind im Juni im Vorjahresvergleich um 7,3 Prozent gestiegen. Analysten hatten einen Anstieg von nur 6,8 Prozent...