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Der größte Gold-ETF verzeichnete zuletzt weitere Kapitalabflüsse. Dagegen sind die Bestände des größten Silber-Fonds erstmals seit Anfang Juni...
Influencer erreichen in den sozialen Medien Millionen Menschen, entsprechend häufig gibt es Streit um die Kennzeichnungspflicht ihrer Postings als Werbung. Der BGH hat nun in gleich drei prominenten Fällen die Chance, eine enorm relevante Fragestellung für Influencerinnen und Influencer zu klären. Kern der Verhandlungen sind sogenannte „Tap Tags“. Der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke klärt auf: „Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über die elementare und bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Frage, ob sogenannte Tap Tags auf Instagram Werbung darstellen. Dabei handelt es sich um zunächst verborgene Verlinkungen (Tags) auf Instagram-Posts. Die Verlinkungen werden erst eingeblendet, wenn Nutzerinnen und Nutzer auf das entsprechende…
Der Beitrag Instagram-Stars heute vor dem BGH: Wann müssen Postings als Werbung markiert werden? erschien zuerst auf WBS LAW.
Heutzutage ist Gold – d.h. kein Papiergold! – nicht nur unerlässliche Versicherung und Vermögensschutz, sondern auch eine Anlagegelegenheit, wie...
Musikproduzenten und Schöpfern von Musikprojekten stehen Unternehmenskennzeichenrechte zu. Diese Kennzeichenrechte bestehen auch nach Auflösung der musikalischen Gruppe fort. Dies hat das LG München I gestern entschieden. Ralph Siegel hat gestern den Rechtsstreit vom das Zeichen „Dschinghis Khan“ vor dem Landgericht (LG) München I gewonnen. Siegel ist u.a. der Produzent und Schöpfer des Musikprojekts „Dschinghis Khan“. Er rief das musikalische Projekt „Dschinghis Khan“ ins Leben und gründete dafür eine gleichnamige Band. Viele kennen ihn oder seine bekannten Titel „Moskau“ und „Dschinghis Khan“ wahrscheinlich aus den zahlreichen Grand-Prix-Teilnahmen. Nun musste er sich bei einem gestrigen Termin im Landgericht München I gegen seinen…
Der Beitrag Markenrecht an Dschinghis Khan: Ralph Siegel klagte gegen Ex-Sänger erschien zuerst auf WBS LAW.
Der juristische Verlag C.H.Beck hat sich entschlossen, die wichtigen Standardwerke in den kommenden Auflagen umzubenennen. Der Hintergrund für die Umbenennung ergibt sich aus der aktiven Rolle der Autoren, die sie in der NS-Zeit eingenommen haben. Aufgrund des zunehmenden Antisemitismus wolle man jetzt Zeichen setzen, so der Verleger. Endlich! Palandt, Schönfelder, Maunz: drei Juristen, die im „Dritten Reich“ wirkten – und nach denen wichtige Kommentare und Gesetzessammlungen benannt sind. Jeder Jurist kennt sie und die Werke begleiten Juristen ein Leben lang. Nun hat der Verlag C.H.Beck entschieden, dass die Standardwerke umbenannt werden. Namen dienten als Erinnerung an das dunkelste Kapitel der…
Der Beitrag Palandt, Schönfelder, Maunz und Co.: Verlag C.H.Beck beendet „Ehrung“ von Nazis erschien zuerst auf WBS LAW.