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Im Video-Format "Erweckt euch!" geht Dr. Wahrheit den wahren "Fakten" und Zusammenhängen auf den "Grund", die uns "Mainstreammedien" und die...
Das LG Frankfurt am Main muss diverse vorgelegte, jedoch zunächst pauschal abgewiesene Beweise bezüglich der Abgasmanipulationen nun doch beachten. Das entschied das OLG Frankfurt am Main in einem Zurückweisungsurteil und machte erneut deutlich, dass stets möglichst verbraucherfreundlich entschieden werden muss. Da Hersteller wie Daimler mit Informationen zu Manipulationen weiterhin schweigen, bliebe Laien nichts anderes übrig, als sich auch auf journalistische Informationen zu stützen. In einem aktuellen Verfahren im Dieselskandal gegen Daimler vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main kam es zu einem Zurückweisungsurteil. Im Verfahren ging es um einen Mercedes Benz C-Klasse mit OM651-Motor. Das OLG stellte fest, dass das…
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Bremen (dpo) - Was steckt hinter dem Hype? Weil er immer wieder Leute über reden hört, will Nick Darici aus Bremen die ihm bislang...
Ton- und Bildaufnahmen während eines Polizeieinsatzes durch umstehende Personen sind zulässig. Das beschloss nun das LG Osnabrück hinsichtlich eines Polizeieinsatzes in der Osnabrücker Innenstadt. Schon oft wurden hitzige Auseinandersetzungen im Rahmen von Polizeieinsätzen durch Video- und Tonaufzeichnungen umstehender Personen befeuert. Nicht selten kam es in dem Zusammenhang zu Beschlagnahmungen von Mobiltelefonen. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Osnabrück beschloss nun jedoch im Rahmen eines Polizeieinsatzes in Osnabrück, dass das Anfertigen von Bild- sowie von Tonaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich zulässig sei und das Handy in diesem Fall nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen (Beschl. v. 24.09.2021, Az. 10 Qs 49/21).…
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Berlin (dpo) - Mit diesem riesigen Interesse hat niemand mehr gerechnet: Kurz nach dem mehrstündigen Ausfall von Facebook, WhatsApp und Instagram...
Der BGH könnte am Donnerstag entscheiden, dass die Zinsänderungsklauseln in Sparverträgen unwirksam sind. Für Verbraucher würde das bedeuten: Sie können Geld nachfordern. Hintergrund ist eine von mehreren Musterfeststellungsklagen, bei der sich viele Verbraucher anschließen konnten. Doch auch Bankkunden, die keiner Klage beigetreten sind, können profitieren. Am Donnerstag, den 6. Oktober, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage zu der Frage, ob die Zinsänderungsklauseln in sogenannten Prämiensparverträgen unwirksam sind (XI ZR 234/20). Wenn der BGH im Sinne der Verbraucher entscheidet, könnten sie für Jahre im Nachhinein die zu geringen Zinsen zurückfordern. Außerdem hätte das Urteil eine Signalwirkung auch für viele…
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